Service für Ärzte

Service für Ärzte

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel. Es wird vom Arzt für Kinder und Erwachsene verordnet, u.a. bei:

  • Entwicklungsstörungen, Konzentrationsproblemen, Schwierigkeiten im Kindergarten oder in der Schule, Verhaltensauffälligkeiten, …
  • bei Demenz, Schlaganfall, MS, nach Unfällen, Verletzungen, …

Je früher mit einer Therapie begonnen wird, desto größer sind die Aussichten auf einen erfolgreichen Therapieabschluss.

Vor allem die regelmäßige Behandlung 1-2 x wöchentlich trägt dazu bei.
Da die gesamte Therapiedauer sehr individuell ist und zwischen 3-12 Monate beträgt, sind die Patienten auf die Unterstützung des Arztes angewiesen.

Ein Rezept erstellen

1 gebührenpflichtig / gebührenfrei
2 aktuelles Datum
3a Erstverordnung: bei Therapiebeginn oder nach einer Therapiepause von mindestens 3 Monaten
3b Folgeverordnung: jedes Folgerezept innerhalb der Regelzeit
3c Verordnung außerhalb des Regelfalles:

  • bei EN1 nach 60 Einheiten
  • bei PS1 nach 40 Einheiten
  • bei EN2 nach 40 Einheiten
  • zusätzlich das Textfeld „medizinische Begründung" ausfüllen!!!

4 Hausbesuch ja / nein
5 Therapiebericht ja / nein
6 Verordnungsmenge (im Normalfall 10x)
7 Therapieform eintragen

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung ( 45 Minuten)
  • motorisch-funktionelle Behandlung ( 30 Minuten)
  • psychisch-funktionelle Behandlung ( 60 Minuten)

8 Anzahl pro Woche ( in der Regel 1-2x, Abweichung bei Akutbehandlung)
9 Indikationsschlüssel: s. Indikationskatalog
z. B.
SB2: Störungen nach traumatischer Schädigung, Operationen, Verbrennungen, Verätzungen vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand
EN1: ZNS-Erkrankung und / oder Entwicklungsstörungen bis längstens zum vollendeten 18. Lebensjahr
EN2: ZNS-Erkrankung nach Vollendung des 18. Lebensjahres
PS1: Entwicklungsstörung, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
PS5: Dementielle Syndrome
10 Diagnose

  • Um die Gültigkeit eines Rezeptes zu gewährleisten müssen handschriftliche Änderungen mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
  • Gerne faxen wir Ihnen auch einen passenden Rezeptvorschlag
  • Für Unstimmigkeiten auf dem Rezept haftet nicht der Arzt

 

Hausbesuche
Ist ein Patient aufgrund seiner Einschränkung nicht in der Lage die Ergotherapiepraxis aufzusuchen, bietet es sich an, dass der Arzt durch den Vermerk auf dem Rezept einen Hausbesuch ermöglicht.